Urteil des BGH vom 13.11.2007 zum Ersatz der Reparaturkosten im Rahmen der 130%-Grenze und dem Nachweis des Integritätsinteresses über einen Zeitraum von 6 Monaten

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 89/07 Verkündet am: 13. November 2007 H o l m e s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 249 Hb Der Geschädigte, der Ersatz des Reparaturaufwands über dem Wiederbeschaffungswert verlangt, bringt sein für den Zuschlag von bis … Urteil des BGH vom 13.11.2007 zum Ersatz der Reparaturkosten im Rahmen der 130%-Grenze und dem Nachweis des Integritätsinteresses über einen Zeitraum von 6 Monaten weiterlesen